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Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Heilquellenschutzgebiets für die „König-Ludwig-I Quelle“, die „Wernarzer Quellen I und II“, die „Sinnberger Quelle“ und die Brunnen „HB 2“, „HB 4“ des Staatsbades Bad Brückenau in den Gemarkungen Bad Brückenau und Römershager, Landkreis Bad Kissingen Vom 19. Februar 2001 (§§ 1–3)
§ 1
§ 2
§ 3
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 20.02.2001
Fassung: 19.02.2001
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§ 3
Dieses Verwaltungsabkommen tritt am Tag nach der letzten Unterzeichnung in Kraft.