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Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit ihrer Polizeikräfte Vom 10. Oktober 1980 (§§ 1–12)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
Inhalt
Text gilt ab: 01.11.1980
Fassung: 10.10.1980
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Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit ihrer Polizeikräfte
Vom 10. Oktober 1980
[1]
Das Land Hessen,
vertreten durch den Minister des Innern,
und
der Freistaat Bayern,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten
durch den Staatsminister des Innern,
schließen folgendes Verwaltungsabkommen:
[1]
Das Verwaltungsabkommen wurde ratifiziert in:
Bayern:
Bek. v. 28.11.1980 (BayRS II S. 290).