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Text gilt ab: 01.12.1998
Fassung: 16.06.1998
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Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen Ingenieure des Freistaates Sachsen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
Vom 16./18. Juni 1998[1]

Der Freistaat Bayern, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Staatsminister des Innern, und der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit, schließen nachstehenden Staatsvertrag:

[1] Der Staatsvertrag wurde ratifiziert in:
Bayern: Bek. v. 1.8.1998 (GVBl. S. 589);
Sachsen: G v. 19.10.1998 (SächsGVBl. S. 502).