Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Staatsvertrag über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtstraße zwischen dem Main und Nürnberg Vom 25. November 1965/25. Juli 1966 (§§ 1–6)
§ 1 Erklärung zur Bundeswasserstraße
§ 2 Aufhebung von Bundeswasserstraßen
§ 3 Durchleiten von Wasser
§ 4 Eigentumsverhältnisse
§ 5 Sperrtor bei Bug
§ 6 Inkrafttreten
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.1983
Fassung: 25.11.1965
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument (inaktiv)
§ 6
Inkrafttreten
Dieser Staatsvertrag wird wirksam, wenn Bayern das Vorliegen der nach seiner Verfassung erforderlichen Voraussetzungen mitgeteilt hat und wenn die §§ 1 bis 5 des Staatsvertrages als Bundesgesetz in Kraft getreten sind.