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RFinStV
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 26.08.1996
§ 7
Höhe des Rundfunkbeitrages
Die Höhe des Rundfunkbeitrags beträgt monatlich 18,36 Euro, sofern nicht nach den Maßgaben des § 8 eine abweichende Beitragshöhe festgesetzt wird.