Inhalt
§ 9
Leistungen des Versorgungswerkes
(1) Das Versorgungswerk erbringt nach Maßgabe der Satzung auf Antrag folgende Leistungen:
- 1.
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Altersrente;
- 2.
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Berufsunfähigkeitsrente;
- 3.
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Hinterbliebenenrente;
- 4.
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Erstattung von Beiträgen;
- 5.
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Übertragung von Beiträgen auf einen anderen Versorgungsträger;
- 6.
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Kapitalabfindung für hinterbliebene Ehegatten bei Erlöschen des Rentenanspruchs durch Wiederverheiratung;
- 7.
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Kapitalabfindung für Mitglieder, deren Rentenanspruch einen in der Satzung bestimmten monatlichen Mindestbetrag nicht erreicht.
(2) Die Satzung kann Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen und ein Sterbegeld vorsehen.