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Text gilt ab: 01.09.2003
Fassung: 26.01.2003
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Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Hessen über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen Ingenieure des Landes Hessen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
Vom 26. Januar 2003[1]

Der Freistaat Bayern,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Staatsminister des Innern,
und
das Land Hessen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung,
schließen nachstehenden Staatsvertrag:

[1] Der Staatsvertrag wurde ratifiziert in:
Bayern: Bek. v. 2.8.2003 (GVBl. S. 524);
Hessen: G v. 12.6.2003 (GVBl. I S. 146, ber. S. 183).