E. Zwangsvollstreckung durch Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c, der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Absatz 3 oder § 883 Absatz 2 ZPO oder § 94 FamFG und durch Haft; Vorführung von Parteien und Zeugen
                    
                      
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                        § 135 Vorbereitung des Termins zur Abgabe der Vermögensauskunft 
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                        § 136 Behandlung des Auftrags, Ladung zum Termin 
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                        § 137 Anschriftenänderung, Rechtshilfeersuchen, Erledigung des Rechtshilfeersuchens 
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                        § 138 Durchführung des Termins 
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                        § 139 Aufträge mehrerer Gläubiger 
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                        § 140 Verfahren nach Abgabe der Vermögensauskunft 
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                        § 141 Einholung der Auskünfte Dritter zu Vermögensgegenständen 
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                        § 142 Wiederholung, Ergänzung oder Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses 
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                        § 143 Erzwingungshaft 
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                        § 144 Zulässigkeit der Verhaftung 
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                        § 145 Verfahren bei der Verhaftung 
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                        § 146 Nachverhaftung 
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                        § 147 Verhaftung im Insolvenzverfahren 
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                        § 148 Vollziehung eines Haftbefehls gegen einen Zeugen 
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                        § 149 Vorführung von Zeugen, Parteien und Beteiligten 
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                        § 150 Verhaftung ausländischer Staatsangehöriger 
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                        § 151 Verfahren zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis