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Inhaltsverzeichnis
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Tarifvertrag über eine Einmalzahlung im Jahr 2009 Vom 1. März 2009 (§§ 1–3)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einmalzahlung für Beschäftigte
§ 3 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2009
Fassung: 01.03.2009
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Tarifvertrag über eine Einmalzahlung im Jahr 2009
Vom 1. März 2009
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
[den vertragsschließenden Gewerkschaften]
andererseits
wird Folgendes vereinbart: