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Inhaltsverzeichnis
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Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller Vom 31. März 1973 (Art. 1–25)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Allgemeines (Art. 1–3)
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Zweiter Teil Regionalverband Donau-Iller (Art. 4–23b)
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Dritter Teil Schlußbestimmungen (Art. 24–25)
Art. 24 Vertragsdauer
Art. 25 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 21.09.2011
Fassung: 31.03.1973
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Art. 25
Inkrafttreten
Dieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der vertragschließenden Länder an dem Tag, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt, in Kraft.