Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Verordnung über Zuständigkeiten im Waffenrecht im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (ZustWaffVIM) Vom 2. Februar 2011 (GVBl. S. 74) BayRS 2186-1-1-I (§§ 1–3)
§ 1
§ 2
§ 3
[Schlussformel]
Inhalt
ZustWaffVIM
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 02.02.2011
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
§ 2
Für dienstliche Zwecke dürfen die in § 5 AVWaffBeschR genannten Stellen, soweit sie zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration gehören, Schusswaffen und Munition erwerben.