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Verordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV-Zuständigkeitsverordnung – ZustV-UM) Vom 11. Mai 2022 (GVBl. S. 238) BayRS 2030-3-9-1-U (§§ 1–15)
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Teil 1 Beamtenrechtliche Zuständigkeiten (§§ 1–7)
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Teil 2 Besoldungsrechtliche Zuständigkeiten (§§ 8–11)
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Teil 3 Reisekosten-, umzugskosten- und trennungsgeldrechtliche Zuständigkeiten (§§ 12–14)
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Teil 4 Schlussbestimmungen (§ 15)
[Schlussformel]
Inhalt
ZustV-UM
Text gilt ab: 01.06.2022
Fassung: 11.05.2022
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München, den 11. Mai 2022
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Thorsten Glauber, Staatsminister