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Text gilt ab: 25.09.2006
Fassung: 06.09.2006
II.
Aufhebung der Gemeinsamen Bekanntmachung vom 11. März 2002
Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Landesentwicklung und Umweltfragen, des Innern, für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz über zuständige Stellen zum Vollzug des Gesetzes zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung (Strahlenschutzvorsorgegesetz – StrVG) vom 11. März 2002 (AllMBl S. 232) wird aufgehoben.