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Außerbetriebsetzung nichtversicherter Fahrzeuge
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8. Kosten
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9. In-Kraft-Treten, Aufhebung von Vorschriften
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.07.1979
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6.
Die Außerbetriebsetzung kann nur durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung abgewendet werden (Nr. 4 der VwV zu § 29d StVZO).