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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) und Neun Technische Lieferbedingungen (TL)
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Text gilt ab: 07.02.2000
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Anlage 1: Tabelle 5: Geeignete transportable Schutzeinrichtungen
Anlage 2: Bild 2: Einsatzbereiche für transportable Schutzeinrichtungen auf zweibahnigen Straßen