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Text gilt ab: 07.02.2000

3.

Gleichzeitig hat das Bundesministerium für Verkehr****)die folgenden neuen Technischen Lieferbedingungen (TL) für Elemente der Arbeitsstellensicherung bekannt gegeben:
1.
Technische Lieferbedingungen für Absperrschranken (TL-Absperrschranken 97)
2.
Technische Lieferbedingungen für Leit- und Warnbaken (TL-Leitbaken 97)
3.
Technische Lieferbedingungen für fahrbare Absperrtafeln (TL-Absperrtafeln 97)
4.
Technische Lieferbedingungen für Aufstellvorrichtungen für Schilder und Verkehrseinrichtungen an Arbeitsstellen (TL-Aufstellvorrichtungen 97)
5.
Technische Lieferbedingungen für vorübergehende Markierungen (TL-Vorübergehende Markierungen 97)
6.
Technische Lieferbedingungen für Warnbänder bei Arbeitsstellen an Straßen (TL-Warnbänder 97)
7.
Technische Lieferbedingungen für bauliche Leitelemente (TL-Leitelemente 97)
8.
Technische Lieferbedingungen für transportable Schutzeinrichtungen (TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97)
9.
Technische Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen (TL-Transportable Lichtsignalanlagen 97)
–
Zu der neuen TL wird ergänzt, dass die jeweils unter Punkt 5 erwähnten Eignungsnachweise dem Käufer grundsätzlich zur Verfügung zu stellen sind (nicht nur auf Anforderung).
–
In den TL Absperrschranken, TL Leitbaken, TL (fahrbare) Absperrtafeln und TL Leitelemente sind wahlweise Folien nach Typ 1 oder 2 bestimmt. Im Hinblick auf die bessere Erkennbarkeit und der längeren Haltbarkeit sollen hier ausschließlich Folien nach Typ 2 vertraglich vereinbart werden.
–
Bei den TL-Vorübergehende Markierungen ist zu beachten, dass hier anstatt der Version I (nationale Anforderungen) jeweils die Version II (europäische Anforderungen) sowie zusätzlich die Tabellen 9 und 14 (Sichtbarkeiten von Markierungsfolien und -farben) in den Verträgen vereinbart werden sollen. Darüber hinaus sind hier bei den Kontrollprüfungen neben der in den TL erwähnten Augenschein- und Kennzeichnungsprüfung zusätzlich die lichttechnischen Eigenschaften durch Messungen nachzuweisen.

****) [Amtl. Anm.:] nunmehr: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen