Nichtstaatliche Forstbedienstete sollen zu geeigneten Fortbildungsveranstaltungen der Staatsforstverwaltung eingeladen werden. Die Teilnahme an der Veranstaltung selbst ist kostenlos. Für vom Staat gestellte Unterkunft und Verpflegung sind die Entschädigungssätze zu entrichten, die von nicht der Staatsforstverwaltung angehörigen Lehrgangsteilnehmern zu zahlen sind. Die Oberforstdirektionen können Abdrucke genereller Schreiben des Staatsministeriums und der Oberforstdirektionen interessierten nichtstaatlichen Forstverwaltungen zur Information überlassen, soweit nicht Interessen der Staatsforstverwaltung oder Dritter dem entgegenstehen. Die Abdrucke können unentgeltlich abgegeben werden, sofern die Kosten hierfür unerheblich sind.