Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2004
Fassung: 29.04.2003
30.3.1
Der Drogenkontaktlehrer ist Ansprechpartner für die interministerielle Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmissbrauchs bei der Geschäftsstelle im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Winzererstraße 9, 80792 München. Die Drogenkontaktlehrer unterstützen die Schulleiter bei der Information und Aufklärung über die Gefahren des Drogen- und Rauschmittelmissbrauchs. In gleicher Weise koordinieren sie die Aids-Aufklärung in der Schule.