Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2001
Fassung: 10.09.2001
9.2.1
Vorsitzenden und Geschäftsführern von landwirtschaftlichen Verbänden und Organisationen kann im Rahmen von Praktikergesprächen Gelegenheit zur Aussprache mit den Studierenden gegeben werden.
Gastvorträge können nur im Rahmen des jeweiligen Unterrichtsfaches bei Anwesenheit der zuständigen Lehrkraft stattfinden.
Die Teilnahme an Vortragsveranstaltungen, Tagungen, Ausstellungen und Märkten während der Unterrichtszeit ist nur im Ausnahmefall mit Genehmigung des Schulleiters zulässig. Die fachlich zuständige Lehrkraft nimmt mit der Klasse an der jeweiligen Veranstaltung teil und stellt die Aufarbeitung des Veranstaltungsbesuchs im Rahmen des Lehrplans sicher.