Inhalt
Diese Richtlinien treten am 1. September 2001 in Kraft. Mit Ablauf des 31. August 2001 treten die Richtlinien zum Schulbetrieb an der Fachakademie für Landwirtschaft in Bayern vom 22. September 1995 geändert durch Bekanntmachung vom 13. Februar 1998 außer Kraft.