Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2001
Fassung: 10.09.2001
44.0.1
a)
Schulbesuchsmeldungen:
Die Erfassung der Studierendendaten erfolgt durch die Fachakademie.
Die Erfassung der Daten muss für das erste, zweite und dritte Schuljahr jeweils zum 1. Oktober und 15. April (zwei mal pro Schuljahr) erfolgen.
b)
Schulchronik:
Die Fachakademie führt eine Schulchronik, in die die wichtigsten örtlichen Ereignisse aufzunehmen sind.