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Zuständigkeiten im Haushaltswesen
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Text gilt ab: 01.10.2019
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9.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1986 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Zuständigkeiten im Haushaltswesen vom 29. Oktober 1973 – AMBl 1973 S. 302 – außer Kraft.