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Zuständigkeiten im Haushaltswesen
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Text gilt ab: 01.10.2019
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5.
Zum Abschluss von Miet- und Pachtverträgen wird den Zentral- und Mittelbehörden die Zustimmung gemäß VV Nr. 4.1 Gruppe 518 Buchst. a zu Art. 38 BayHO hiermit allgemein erteilt.