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Kommunale Beamte und Angestellte als ehrenamtliche Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit
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Text gilt ab: 27.07.1981
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Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung fordert entsprechende Vorschläge unmittelbar beim Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern e. V. an.