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Vollzug des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG); Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zum Ausgleich von Einsatzkosten aus dem Katastrophenschutzfonds
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Allgemeine Beschreibung des Zuwendungsbereiches
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Verfahren
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Schlussvorschriften
[Schlussformel]
Anlage
Inhalt
Text gilt ab: 01.05.2016
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.04.2026
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für den Ausgleich von Einsatzkosten bei Katastrophen mit Verwendungsnachweis gem. Art. 12 Abs. 2 Nr. 2 BayKSG mit Verwendungsnachweis