Inhalt
5.
Buchung
Der einschlägige Einnahmetitel für die in Rechnung gestellten Leistungen ist dem Haushaltsplan zu entnehmen oder nach dem Gruppierungsplan festzustellen.
Verwaltungskostenzuschläge sind
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entweder sofort bei Titel 271 01 zu vereinnahmen oder
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zunächst bei dem für die Hauptsache einschlägigen Titel mit zu vereinnahmen und dann zum 1. Juni und 1. Dezember jeden Jahres gesammelt auf Titel 271 01 umzubuchen.