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RZöAbfall 1991
Text gilt ab: 29.04.2002
Fassung: 17.07.1991
13.
Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten am 6. August 1991 in Kraft.
Sie gelten für alle Maßnahmen und Teile von Maßnahmen, für die bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Zuwendungen bewilligt oder in Bewilligungsbescheiden in Aussicht gestellt wurden. Bei Zuwendungsanträgen, die vor dem Inkrafttreten der Richtlinie gestellt wurden, wird die Verwertungsquote aus der Abfallbilanz 1990 ermittelt.
Ab Inkrafttreten der Richtlinie finden auf abfallwirtschaftliche Maßnahmen die Richtlinien für die Durchführung des Bayerischen Darlehensprogramms für Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft, zum Schutz vor Lärm und Erschütterungen und zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung (Bekanntmachung vom 10.Dezember.1984 [StAnz Nr. 51/52, LUMBI S. 103], zuletzt geändert mit Bekanntmachung vom 11. Mai 1990, AllMBl S. 582) für die in Nr. 3 genannten Zuwendungsempfänger keine Anwendung mehr.