Inhalt

RZöAbfall 1991
Text gilt ab: 29.04.2002
Fassung: 17.07.1991
12.
Einvernehmen
Die Bekanntmachung ergeht im Einvernehmen mit den Staatsministerien der Finanzen und des Innern und, soweit erforderlich, im Einvernehmen mit dem Obersten Rechnungshof.