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VVInnRUT
Text gilt ab: 01.07.2006

II. 
BayUKG

6. Zu Art. 2 BayUKG (Gewährung der Umzugskostenvergütung);
Besonderheiten bei Beamten in Ausbildung

6.1  Einstellung

Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst wird aus Anlass der Einstellung an einem anderen Ort als dem bisherigen Wohnort Umzugskostenvergütung nicht zugesagt.

6.2  Wechsel des Ausbildungsortes

Beschäftigten in Ausbildung ist anlässlich des Wechsels des Ausbildungsortes und der Zuweisung zu einem Lehrgang Umzugskostenvergütung nicht zuzusagen.