Inhalt
II.
BayUKG
6. Zu Art. 2 BayUKG (Gewährung der Umzugskostenvergütung);
Besonderheiten bei Beamten in Ausbildung
6.1
Einstellung
Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst wird aus Anlass der Einstellung an einem anderen Ort als dem bisherigen Wohnort Umzugskostenvergütung nicht zugesagt.
6.2
Wechsel des Ausbildungsortes
Beschäftigten in Ausbildung ist anlässlich des Wechsels des Ausbildungsortes und der Zuweisung zu einem Lehrgang Umzugskostenvergütung nicht zuzusagen.