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Inhaltsverzeichnis
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Verwaltung 21 Grundsätze für personalrechtliche Maßnahmen
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1. Besitzstandswahrung
2. Möglichst Erhalt der dienstlichen Funktion
3. Vertrauensschutz
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4. Zwischenbeurteilung
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5. Sozialverträgliche Gestaltung von Verwaltungsreformmaßnahmen
6. Erstattung von Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Dienstortwechsel
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7. Unterstützung bei Wohnungsbeschaffung
8. In-Kraft-Treten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 15.02.2005
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2.
Möglichst Erhalt der dienstlichen Funktion
Die von der Verwaltungsreform betroffenen Beamten, Angestellten und Arbeiter sollen – soweit es betrieblich und organisatorisch möglich ist – ihre dienstliche Funktion behalten