Inhalt

Text gilt ab: 15.02.2005

5.   Sozialverträgliche Gestaltung von Verwaltungsreformmaßnahmen

5.1  

1Bei den erforderlichen Personalveränderungen soll den im Einzelfall vorliegenden persönlichen, familiären und sonstigen sozialen Verhältnissen der Bediensteten Rechnung getragen werden. 2Nach Möglichkeit sollen auch Wünsche, an andere als die vorgesehenen Dienststellen zu kommen, erfüllt werden. 3Besondere Berücksichtigung finden schwerbehinderte sowie ältere und kinderreiche Bedienstete.

5.2  

Durch die Einrichtung einer „Personalbörse öffentlicher Dienst“ wurde die Voraussetzung für einen sozialverträglichen Umbau der Verwaltung im Rahmen des Projekts „Verwaltung 21“ geschaffen.

5.3  

1Zudem sollen Beschäftigte, soweit dies dienstlich und organisatorisch möglich ist, auch über Ressortgrenzen hinweg versetzt werden, wenn dadurch eine Verwendung am bisherigen Dienstort erreicht werden kann. 2Dies ist beispielsweise denkbar bei Versetzungen zwischen den Bereichen Bauverwaltung und Wasserwirtschaftsverwaltung. 3Dies wird gegebenenfalls durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der laufenden Programme unterstützt.