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2013.3-I
Entschädigung der Zeugen, die die Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zur Aufklärung des Sachverhalts heranzieht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 26. Oktober 2004, Az. IC1-1055-4
(AllMBl. S. 607)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Entschädigung der Zeugen, die die Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zur Aufklärung des Sachverhalts heranzieht vom 26. Oktober 2004 (AllMBl. S. 607)
An
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die Präsidien der Bayerischen Landespolizei
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das Bayerische Landeskriminalamt
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nachrichtlich an
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das Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei
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das Bayerische Polizeiverwaltungsamt
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die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern
– Fachbereich Polizei –
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