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Text gilt ab: 01.11.2004
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2013.3-I

Entschädigung der Zeugen, die die Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zur Aufklärung des Sachverhalts heranzieht

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 26. Oktober 2004, Az. IC1-1055-4

(AllMBl. S. 607)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Entschädigung der Zeugen, die die Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zur Aufklärung des Sachverhalts heranzieht vom 26. Oktober 2004 (AllMBl. S. 607)

An
die Präsidien der Bayerischen Landespolizei
das Bayerische Landeskriminalamt
nachrichtlich an
das Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei
das Bayerische Polizeiverwaltungsamt
die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern
– Fachbereich Polizei –