Inhalt
    
    
  
  
  
    
      
      
        Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) „Geräte für die digitale Funkalarmierung“
        Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 23. November 1993, Az. IC6-0265.117/14 (93)
        Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 23. November 1993, Az. IC6-0265.117/14 (93)
        (AllMBl. S. 1310)
        
          
        
        
          2012.4.5-I
        
         
        
          Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) „Geräte für die digitale Funkalarmierung“
        
         
        
          Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
        
        
          vom 23. November 1993 Az.: IC6-0265.117/14 (93)
        
         
         
        
          
            
            
          
          
            
              | An | die Regierungen | 
            
              |   | die Kreisverwaltungsbehörden | 
            
              |   | die Gemeinden | 
            
              |   | die Präsidien der bayerischen Polizei | 
            
              |   | das Bayerische Landeskriminalamt | 
            
              |   | das Bayerische Polizeiverwaltungsamt | 
            
              |   | die Bayerische Beamtenfachhochschule - Fachbereich Polizei - | 
            
              |   | das Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei | 
            
              |   | die Staatliche Feuerwehrschule Regensburg | 
            
              |   | die Staatliche Feuerwehrschule Würzburg | 
            
              |   | die Katastrophenschutzschule Bayern | 
            
              | nachrichtlich an | 
            
              |   | die Rettungszweckverbände | 
          
        
 
         
        Hiermit wird für den Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Sinn der Richtlinie für den nichtöffentlichen mobilen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Meterwellenfunk-Richtlinie BOS, IMBek vom 10.10.1984, MABl S. 558) die
         
        Technische Richtlinie
        „Geräte für die digitale Funkalarmierung“
        Stand: November 1992
         
        eingeführt.
         
        Geräte für die digitale Funkalarmierung sind
        
          
            
            
          
          
            
              | - | Digitale Alarmgeber (DAG) | 
            
              | - | Digitale Alarmumsetzer (DAU) | 
            
              | - | Digitale Meldeempfänger (DME) | 
            
              | - | Digitale Sirenensteuerempfänger (DSE). | 
          
        
 
        Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) hat dem digitalen Alarmierungssystem für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), außer Polizei und Zoll, grundsätzlich zugestimmt. Zu den benutzungs- und genehmigungsrechtlichen Regelungen verweist das BMPT u. a. auf folgende Ausführungen: