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Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) „Geräte für die digitale Funkalarmierung“
AllMBl. S. 1310
2012.4.5-I
Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) „Geräte für die digitale Funkalarmierung“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 23. November 1993 Az.: IC6-0265.117/14 (93)
An
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die Regierungen
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die Kreisverwaltungsbehörden
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die Gemeinden
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die Präsidien der bayerischen Polizei
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das Bayerische Landeskriminalamt
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das Bayerische Polizeiverwaltungsamt
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die Bayerische Beamtenfachhochschule
- Fachbereich Polizei -
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das Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei
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die Staatliche Feuerwehrschule Regensburg
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die Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
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die Katastrophenschutzschule Bayern
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nachrichtlich an
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die Rettungszweckverbände
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Hiermit wird für den Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Sinn der Richtlinie für den nichtöffentlichen mobilen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Meterwellenfunk-Richtlinie BOS, IMBek vom 10.10.1984, MABl S. 558) die
Technische Richtlinie
„Geräte für die digitale Funkalarmierung“
Stand: November 1992
eingeführt.
Geräte für die digitale Funkalarmierung sind
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Digitale Alarmgeber (DAG)
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Digitale Alarmumsetzer (DAU)
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Digitale Meldeempfänger (DME)
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Digitale Sirenensteuerempfänger (DSE).
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Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) hat dem digitalen Alarmierungssystem für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), außer Polizei und Zoll, grundsätzlich zugestimmt. Zu den benutzungs- und genehmigungsrechtlichen Regelungen verweist das BMPT u. a. auf folgende Ausführungen: