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Text gilt ab: 20.12.1993
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Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) „Geräte für die digitale Funkalarmierung“

AllMBl. S. 1310


2012.4.5-I
Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) „Geräte für die digitale Funkalarmierung“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 23. November 1993 Az.: IC6-0265.117/14 (93)
An
die Regierungen
die Kreisverwaltungsbehörden
die Gemeinden
die Präsidien der bayerischen Polizei
das Bayerische Landeskriminalamt
das Bayerische Polizeiverwaltungsamt
die Bayerische Beamtenfachhochschule
- Fachbereich Polizei -
das Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei
die Staatliche Feuerwehrschule Regensburg
die Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
die Katastrophenschutzschule Bayern
nachrichtlich an
die Rettungszweckverbände
Hiermit wird für den Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Sinn der Richtlinie für den nichtöffentlichen mobilen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Meterwellenfunk-Richtlinie BOS, IMBek vom 10.10.1984, MABl S. 558) die
Technische Richtlinie
„Geräte für die digitale Funkalarmierung“
Stand: November 1992
eingeführt.
Geräte für die digitale Funkalarmierung sind
-
Digitale Alarmgeber (DAG)
-
Digitale Alarmumsetzer (DAU)
-
Digitale Meldeempfänger (DME)
-
Digitale Sirenensteuerempfänger (DSE).
Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) hat dem digitalen Alarmierungssystem für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), außer Polizei und Zoll, grundsätzlich zugestimmt. Zu den benutzungs- und genehmigungsrechtlichen Regelungen verweist das BMPT u. a. auf folgende Ausführungen: