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Inhaltsverzeichnis
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Bekämpfung des Menschenhandels – Zusammenarbeitsvereinbarung der Polizei, Staatsanwaltschaft, Fachberatungsstellen, Ausländerbehörden, Sozialbehörden und Agenturen für Arbeit zum Schutz von Opferzeuginnen und Opferzeugen in Menschenhandelsfällen
1. Vorbemerkung
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2. Voraussetzungen für polizeiliche Schutzmaßnahmen
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3. Aufgabenverteilung bei der Betreuung von Menschenhandelsopfern
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4. Sonstiges
5. In-Kraft-Treten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2005
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5.
In-Kraft-Treten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 24. März 2004 in Kraft.