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Text gilt ab: 01.01.2005
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2011-I

Bekämpfung des Menschenhandels – Zusammenarbeitsvereinbarung der Polizei, Staatsanwaltschaft, Fachberatungsstellen, Ausländerbehörden, Sozialbehörden und Agenturen für Arbeit zum Schutz von Opferzeuginnen und Opferzeugen in Menschenhandelsfällen

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, der Justiz, für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
vom 24. März 2004, Az. IC5-2913.412-8

(AllMBl. S. 101)

Zitiervorschlag: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, der Justiz, für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen über die Bekämpfung des Menschenhandels – Zusammenarbeitsvereinbarung der Polizei, Staatsanwaltschaft, Fachberatungsstellen, Ausländerbehörden, Sozialbehörden und Agenturen für Arbeit zum Schutz von Opferzeuginnen und Opferzeugen in Menschenhandelsfällen vom 24. März 2004 (AllMBl. S. 101), die durch Bekanntmachung vom 21. März 2005 (AllMBl. S. 131) geändert worden ist