Inhalt
§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2000 in Kraft. 2Die Richtlinien für den Verkehr der Staatsministerien mit Landtag und Senat in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 1973 (StAnz Nr. 10) treten mit Ablauf des 31. Dezember 1999 außer Kraft.