Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2022

4. Aufnahmevoraussetzungen und –kapazität

4.1 

Die Aufnahme in den Modellversuch an der staatlich anerkannten Berufsfachschule für Logopädie Würzburg der Caritas-Schulen gGmbH setzt neben einer Bewerbung zwischen dem 1. Juni bis einschließlich 15. Juli (Ausschlussfrist) für das jeweils folgende Wintersemester voraus

4.1.1 

das Vorliegen aller Aufnahmevorrausetzungen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 BFSO HeilB sowie die tatsächliche Aufnahme an der staatlich anerkannten Berufsfachschule für Logopädie Würzburg der Caritas-Schulen gGmbH,

4.1.2 

die allgemeine Hochschulreife, eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder eine Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte (Art. 45 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) in Verbindung mit §§ 29 und 30 der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung – QualV).

4.2 

Die Aufnahme in den Modellversuch erfolgt jeweils nur zum Wintersemester. Es werden jeweils maximal 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Modellversuch aufgenommen.