Inhalt

Text gilt ab: 17.05.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 17.05.2030

5.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

5.1  

Diese Bekanntmachung tritt am 18. Mai 2015 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 17. Mai 2030 außer Kraft.

5.2  

Mit Ablauf des 17. Mai 2015 tritt die Bekanntmachung vom 20. Dezember 1988 (AllMBl 1989 S. 63) außer Kraft.