Inhalt

Text gilt ab: 17.05.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 17.05.2030

4.   Bedienstete

Diese Bestimmungen finden – soweit tarifrechtliche Vorschriften nichts anderes bestimmen – auf die Bediensteten, die an Einsätzen und Übungen teilnehmen, entsprechende Anwendung.