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Inhaltsverzeichnis
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605-F Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie – FAZR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 16. Januar 2015, Az. 62 - FV 6700 - 1/2/9 (FMBl. S. 59)
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I. Allgemeine Beschreibung des Zuweisungsbereiches
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II. Verfahren
7. Ergänzende Bestimmungen zum Zuweisungsverfahren
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III. Besondere Bestimmungen für die einzelnen Zuweisungszwecke
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IV. Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Anlage Anlagenverzeichnis
Inhalt
FAZR
Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 16.01.2015
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II.
Verfahren
7. Ergänzende Bestimmungen zum Zuweisungsverfahren