Inhalt
I.
Allgemeines
Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat mit der Bekanntmachung „Rahmenregelungen zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen“ vom 7. Januar 2025 (BayMBl. Nr. 20) seine bisherigen Festlegungen zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen aktualisiert.
Die FMBek. beschränkt sich auf Rahmenregelungen von grundsätzlicher und übergreifender Bedeutung und überlässt die nähere Ausgestaltung und Regelung der Mitarbeitergespräche den Ressorts (Nr. 1 Satz 6 der FMBek.). Ein Leitfaden zu den Zielen und zum Inhalt der Mitarbeitergespräche ist vorzuhalten und erforderlichenfalls zu ändern (Nr. 2.5 der FMBek.).
Das Mitarbeitergespräch an den staatlichen Schulen dient der Intensivierung des Dialogs zwischen der Schulleitung und den Lehrkräften sowie den weiteren an den Schulen tätigen Personen. Jedes Mitarbeitergespräch rückt die Situation der einzelnen Mitarbeiterin bzw. des einzelnen Mitarbeiters in den Mittelpunkt. Daher sollte jedes Mitarbeitergespräch vor allem ein offener – und vor allem gegenseitiger – Austausch von Erfahrungen, Meinungen, Erwartungen und Informationen zwischen der Lehrkraft bzw. der an der Schule tätigen Person und der Schulleitung auf Augenhöhe sein. Es kann zu einer gemeinsamen Vereinbarung über Ziele führen. Diese können sich auf die Unterrichtsarbeit, auf unterrichtliche Vorhaben, schulbezogene Aktivitäten und auf die eigene berufliche Qualifikation beziehen.
Über eine intensive Aussprache soll das Verhältnis der Gesprächspartner positiv gestaltet werden. Zugleich hilft das Mitarbeitergespräch den Vorgesetzten, die Probleme, Interessen und das Leistungsvermögen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser kennen zu lernen und darauf zu reagieren. Ferner soll es ihnen eine Rückmeldung über die eigene Leistung als Führungskraft liefern.
An Schulen mit erweiterter Schulleitung gemäß Art. 57a BayEUG bestehen besondere strukturelle Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung der Führungskultur. Durch Führungsinstrumente wie das Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarungen sollen die berufliche Weiterentwicklung der Lehrkräfte gefördert, ihre professionellen, v. a. unterrichtsbezogenen Handlungskompetenzen gestärkt sowie die Abstimmung der unterrichtlichen Arbeit gefördert werden. Die hier getroffenen Regelungen eröffnen insbesondere den Schulen mit erweiterter Schulleitung Gestaltungsfreiräume, die Durchführung des Mitarbeitergesprächs insbesondere in Bezug auf Turnus und inhaltliche Schwerpunktsetzung den Gegebenheiten einer erweiterten Führungskultur anzupassen.
Für die Führung der Mitarbeitergespräche an den Schulen – sowie entsprechend an den Staatsinstituten für die Ausbildung von Fachlehrern und Förderlehrern – wird Folgendes bestimmt: