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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien für die Zusammenarbeit der bayerischen Justiz mit der Presse
1. Bedeutung der Zusammenarbeit der Justizbehörden mit den Medien
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2. Pressestellen
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3. Pressearbeit
4. Erteilung der Auskünfte
5. Unrichtige Berichte
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6. Auswertung der Presse
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7. Geschäftsbehandlung
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8. Schlussbestimmungen
Inhalt
PresseRL
Text gilt ab: 08.08.2016
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4.
Erteilung der Auskünfte
Auskünfte sind so schnell und – im Rahmen des Zulässigen – so vollständig wie möglich, leicht verständlich und unter Hervorhebung des Wesentlichen zu erteilen.