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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien für die Haltung von Dam-, Rot-, Sika- sowie Muffelwild
1. Geltungsbereich
2. Anzeige- und Genehmigungsverfahren
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3. Tierschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Voraussetzungen nach § 43 Abs. 2 BNatSchG, Art. 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BayJG, § 11 Abs. 6 Satz 3 in Verbindung mit § 2 TierSchG
4. Jagdrechtliche Genehmigungsvoraussetzungen (Art. 23 Abs. 3 BayJG) bei Gehegegröße ab 10 ha
5. Sonstige Rechtsvorschriften
6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
GehegewildR
Text gilt ab: 01.01.2014
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6.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Dezember 2013 tritt die Bekanntmachung vom 2. Januar 2007 (AllMBl S. 156) außer Kraft.