Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinien für die Haltung von Dam-, Rot-, Sika- sowie Muffelwild
1. Geltungsbereich
2. Anzeige- und Genehmigungsverfahren
Bereich erweitern
3. Tierschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Voraussetzungen nach § 43 Abs. 2 BNatSchG, Art. 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BayJG, § 11 Abs. 6 Satz 3 in Verbindung mit § 2 TierSchG
4. Jagdrechtliche Genehmigungsvoraussetzungen (Art. 23 Abs. 3 BayJG) bei Gehegegröße ab 10 ha
5. Sonstige Rechtsvorschriften
6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
GehegewildR
Text gilt ab: 01.01.2014
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
4.
Jagdrechtliche Genehmigungsvoraussetzungen (Art. 23 Abs. 3 BayJG) bei Gehegegröße ab 10 ha
Die jagdrechtlichen Anforderungen gelten ab einer Gehegegröße über 10 ha. Einzelheiten enthält
Anlage 3
.