Inhalt

Text gilt ab: 30.01.2014

5. Meldepflicht

Alle erforderlichen Unterlagen, Prüfergebnisse sowie Gutachten inklusive des Formblattes „Eignung von Gesteinskörnungen bzw. von Betonzusammensetzungen für Fahrbahnbetondecken “ sind bis Betonierbeginn vom Auftraggeber per E-Mail an AKR@bast.de zu senden. Ebenfalls an diese Adresse sind die positiven Gutachterbeurteilungen zu senden, wenn die Gesteinskörnungen auf der Liste nach (V3) geführt werden sollen.