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Text gilt ab: 01.10.2013
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Betriebspraktikum für Mittelschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 23. September 2013, Az. IV.2-5 S 7305.15.1-4b.10 676

(KWMBl. S. 306)


2232.1-K
Betriebspraktikum für Mittelschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 23. September 2013 Az.: IV.2-5 S 7305.15.1-4b.10 676
An den Mittelschulen ist ein Betriebspraktikum als Bestandteil der Berufsorientierung durchzuführen. Hierfür gilt Folgendes: